Rücknahme Elektronikgeräte

Hinweise gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz

 

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet,

  • bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, und
  • Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen entweder im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

 

Eine nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter das ElektroG fallen, finden Sie in der Anlage 1 zum ElektroG.

Für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten ist der Endnutzer gemäß § 18 (1) Nr. 7 ElektroG selber verantwortlich. (Hier insbesondere: Kameras, Laptops, Festplatten etc.)

Symbol auf Elektro- und Elektronikgeräten nach Anlage 3 zum ElektroG.

Grafik_R_cknahme

 

Diese durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht in den Hausmüll gehören.  Elektrogeräte, welche mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, müssen an einer Erfassungsstelle abgeben werden. Vor der Abgabe haben Sie Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, von diesem zu trennen.

 

Ihre Altgeräte können Sie kostenlos an folgenden Erfassungsstellen abgeben:

https://www.interzero.de/weee-annahmestellen

 

Bei Fragen erreichen Sie unseren Kundensupport über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02932-8900618 (Mo - Fr von 10 - 18 Uhr).


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